Entwicklung

Erfunden wurde der Tragschrauber von dem Spanier Juan de la Cierva, der sein Fluggerät Autogiro nannte. Nachdem er mit einem von ihm entwickelten Bomber abgestürzt war, der in einen überzogenen Flugzustand geriet, entwickelte er ein Fluggerät, bei dem dies nicht auftreten kann. 1920 begann er mit „rotierenden Flügeln“, wie er sie nannte, zu experimentieren. Das Resultat war der erste erfolgreiche Flug eines Autogiro, des C4, am 9. Januar 1923 in Getafe, Spanien.

Ende der 1920er Jahre gab es einen Autogiro-Boom. Harold Pitcairn und sein Kollege Walter Kellett gründeten nach Lizenzierung durch de la Cierva in den USA einen der wichtigsten Gyrocopter-Hersteller. Sie belieferten das US Post Office mit Autogiros. Mit der Rezession brach dieses Geschäft jedoch ein.
In dieser Zeit wurden Tragschrauber auch in Großbritannien (besonders Cierva in enger Kooperation mit Avro), Deutschland (insbesondere Focke-Wulf), Russland (ZAGI) und Frankreich (SNCASO) entwickelt.


Gebrauch im 2. Weltkrieg
Focke-Achgelis Fa 330 Im Zweiten Weltkrieg führten einige deutsche U-Boote den unmotorisierten Schlepp-Tragschrauber Focke-Achgelis Fa 330 „Bachstelze“ mit. Er war mit einer Person bemannt, die als Ausguck diente, und wurde an einer Leine hinter dem aufgetaucht fahrenden U-Boot geschleppt.
In Großbritannien erfolgte während des Zweiten Weltkrieges die gesamte Kalibrierung der Radarüberwachung mit Hilfe von Tragschraubern. Hierzu wurden Tragschrauber des britischen Musters Cierva C.30 „Rota“ in einer Flugstaffel eingesetzt.
In Japan wurden Tragschrauber zur Artilleriebeobachtung eingesetzt. Geplant wurde außerdem, von umgebauten Frachtern aus operierende Tragschrauber zur Abwehr von U-Booten einzusetzen.
In der Sowjetunion wurden fünf in einer Staffel zusammengefasste Tragschrauber ZAGI A-7 am Anfang des Krieges zu Aufklärungsflügen und zum Abwurf von Flugblättern genutzt.
Somit spielten insgesamt Tragschrauber keine wesentliche Rolle, am Ende wandten sich die Militärs dem Hubschrauber zu. Dieser versprach neue taktische Möglichkeiten und ein breiteres Einsatzspektrum.


Tragschrauber heute
Sport- und Freizeitflüge Tragschrauber werden heute fast nur noch zu Hobbyzwecken geflogen, wo sie wegen des niedrigen Anschaffungspreises und der geringen Betriebsmittelkosten beliebt sind.
Seit Mai 2004 sind in Deutschland Tragschrauber als Ultraleicht-Flugzeuge zugelassen und dürfen, nach dem Ablegen der Zusatzprüfung, auch mit Ultraleichtflug-Lizenz geflogen werden.
Für den Erwerb der Sportpiloten-Lizenz „Tragschrauber“ ist es möglich, die Ausbildung ausschließlich auf Tragschraubern zu absolvieren, ohne eine Flächenflugzeugausbildung zu machen.


Polizeieinsatz (Testreihe)
Seit Juli bis Mitte Dezember 2007 testet die Landespolizei Brandenburg praxisnah einen angemieteten Autogiro vom Typ MT-03 auf dem Flugplatz Saarmund daraufhin, ob und in welcher Art von Polizeieinsätzen Tragschrauber im Polizeidienst Verwendung finden können. Insgesamt sind vier flugerfahrene Polizeivollzugsbeamte der Landespolizei Brandenburg mit dem Praxistest befasst. Zu den verschiedenen Testabschnitten in unterschiedlichen Flughöhen gehören u.a. die Konstanz von Polizeifunk an Bord, Beweiskraft von Luftbildaufnahmen während des Einsatzflugs, Umwelt- und Verkehrsüberwachung (in rund 300 Metern Höhe) sowie Personensuche und -verfolgung aus der Luft. Hauptmotiv für die angestrebte Verwendung als Polizei-Tragschrauber sind die niedrigen Betriebskosten, insbesondere der geringe Treibstoffverbrauch. Eine Flugstunde mit einem Hubschrauber kostet durchschnittlich 1.000 Euro, während ein Tragschrauber während der gleichen Zeit lediglich 120 Euro kostet. Hauptproblem bei einem Tragschrauber ist die geringe Nutzlast. Ein Polizeibeamter an Bord darf nebst Polizeiausrüstung (z.B. Wärmebildkamera) insgesamt lediglich maximal 90 Kilogramm wiegen. Neben den Kosten liegen die Vorteile z.B. darin, dass der Boden zu beiden Seiten leicht beobachtet werden kann, so dass sich einsatzerschwerende Schräglagen im Unterschied zu Hubschraubereinsätzen meist vermeiden lassen. Die Spitzengeschwindigkeit im polizeibezogenen Einsatz liegt bei 160 km/h (Mindestgeschwindigkeit: 30 km/h). Einzige rechtliche Hürde ist bislang eine Luftfahrtbestimmung, wonach bewohntes Gebiet mit Ultraleicht-Flugzeugen und Tragschraubern grundsätzlich nicht im Tiefflug überflogen werden darf. Das Innenministerium des Landes Brandenburg plant insoweit eine Ausnahmeregelung für Polizeiflüge.


Flugauto
Der Tragschrauber könnte eine große Bedeutung als Flugauto erlangen. Erste Entwicklungen basieren auf einem Tragschrauber


Tragschrauber in Spielfilmen
Der Tragschrauber ist bekannt u.a. durch den James-Bond-Film Man lebt nur zweimal („Little Nelly“) sowie durch Mad Max 2. Schon im Jahre 1934 tauchte ein Autogyro im Film Es geschah in einer Nacht auf, ebenso in Die 39 Stufen von 1935.

Lizenztexte der GNU-Lizenz für freie Dokumentation unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.